Regeln

1. Name

Der Name der Gilde lautet: Finnisch-Deutsche Handelsgilde in Nordrhein-Westfalen

2. Zweck der Gilde

Die Gilde ist eine innoffizielle, formlose Interessengemeinschaft, die die Förderung des freundschaftlichen und berufsmäßigen Kontakts zwischen den in Deutschland tä-tigen Vertretern des finnischen Wirtschaftslebens und den im finnisch-deutschen Wirtschaftsleben tätigen Deutschen sowie die Erweiterung des Wissens über beide Länder in den finnisch-deutschen Wirtschaftskreisen bezweckt.

3. Organe

Organe der Gilde sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

4. Vorstand

Der Vorstand der Gilde besteht aus in der Regel sieben Mitgliedern. Der jeweilige Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister sowie bis zu vier Beisitzer.

Aufgabe des Vorstandes ist die Führung der Gilde, die Ausführung von Beschlüssen, die Verwaltung des Vermögens und Einberufung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Der Vorstand kann Verpflichtungen der Gilde nur mit Beschränkung auf das Vermögen der Gilde eingehen. Seine Vollmacht ist insofern ausdrücklich begrenzt.

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmen-gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit des stell-vertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden.

Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes die Gilde nach außen gerichtlich und außergericht-lich.

Der Vorstand wird in der jährlichen Jahrsversammlung von den Mitgliedern der Gilde für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt.

5. Mitglieder

Mitglied der Gilde können natürliche und juristische Personen (Unternehmen) wer-den:

Natürliche Personen aus Nordrhein-Westfalen, soweit Sie als Geschäftsführer oder in anderer leitender Position im Wirtschaftsleben zwischen Finnland und Deutschland tätig sind oder ihre Mitgliedschaft aus einem anderen Grund den Zweck der Gilde fördern kann. Für juristische Personen gilt entsprechendes.

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und jährlich er-hoben. Der Beitrag ist bis Ende April des jeweiligen Jahres fällig. Derzeit beträgt der Jahresbeitrag für natürliche Personen € 65,- und für juristische Personen (Unterneh-men) € 130,- und gilt jeweils für eine Person.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschließung oder Löschung der juris-tischen Person. Beiträge werden nicht erstattet. Der Austritt kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen.

6. Mitgliederversammlungen

Die Jahresversammlung wird von dem Vorstand einmal jährlich einberufen. Die Ein-berufung zur Jahresversammlung erfolgt mit einer Frist von mindestens drei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung einer Einladung auch per E-Mail. Sonstige Veranstaltungen und Versammlungen erfolgen nach Situation und Be-darf. Sie sollen dem Gilden-Zweck als auch dem freundschaftlichen Umgang der Mitglieder dienen. Zu den Gilde-Veranstaltungen sind in der Regel auch Mitglieder anderer Gilden und Gäste zugelassen.

7. Rechnungsprüfer

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Rechnungsprüfer. Dem Rechnungsprüfer obliegt die Kontrolle der Ein- und Ausgaben. Der Rechnungsprüfer berichtet der Mit-gliederversammlung.

8. Formvorschriften

Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftliche nieder-zulegen und von den beschlussfassenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

9. Dauer und Auflösung

Die Dauer der Gilde ist unbestimmt. Über die Auflösung beschließt die Mitglieder-versammlung mit einer 3/4-Mehrheit aller Mitglieder. Das Vermögen der Gilde ist im Falle einer Auflösung einem im finnischen und deutschen Interesse liegenden ge-meinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Köln, den 29.1.2007

Protokoll der Gründungsversammlung der Finnisch-Deutschen Handelsgilde Nordrhein-Westphalen am 29.1.2007

Teilnehmer: Timo Kienanen, Pekka Stuckert, Jouni Kostama, Esko Ilmonen, Markku Kääriäinen, Timo Karsten, Seppo Lehtinen

1) Als Versammlungsleiter und Protokollführer wurde Timo Karsten einstimmig ge-wählt.

2) Es wurde einstimmig beschlossen eine Finnisch-Deutsche Handelsgilde in Nordrhein-Westfalen zu gründen

3) Die als Anlage beiliegende Satzung wurde einstimmig beschlossen.

4) Für das erste Jahr wurde als Vorsitzender Timo Karsten, für das zweite Jahr Pekka Stuckert gewählt. Pekka Stuckert wurde für das erste Jahr zum stellvertretenden Vor-stand, Timo Karsten für das zweite Jahr zum stellvertretenden Vorstand gewählt. Zum Schatzmeister wurde Seppo Lehtinen gewählt. Zu weiteren Vorstandsmitglie-dern wurden Jouni Kostama, Esko Ilmonen und Markku Kääriäinen gewählt.

5) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wurden beauftragt, ein Konto für die Gilde bei einer Geschäftsbank einzurichten. Einzelverfügungsberechtigt für das Konto sollen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatz-meister sein.

6) Der Vorstand und der stellvertretende Vorstand laden nach Bedarf zu Vorstandssit-zungen ein. Vorstandssitzungen sollen zumindest zweimal jährlich stattfinden.

7) Einstimmig wird der Honorarkonsul für Nordrhein-Westfalen, Dr. Thomas R. Fi-scher, eingeladen, als Ehrenvorsitzender dem Vorstand beizutreten.

8) Die nächste Versammlung der Gilde soll Ende Mai stattfinden.

9) Geschäftsadresse der Gilde ist c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstr. 15, Köln.

10) Zum ersten Rechnungsprüfer wurde Herr Joachim Breithaupt bestimmt.